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KuBa Entertainment

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House Of Music Entertainment

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Kurz: AGBs) des Dienstleisters KuBa Entertainment (nachfolgend Auftragnehmer genannt) 



§1 Abschluss des Dienstleistungsvertrages

Sämtliche verschickte Angebote verstehen sich freibleibend. Sobald der Auftraggeber nach Rücksendung des Buchungsformulars eine Buchungsbestätigung erhält, ist der Dienstleistungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossen. Ausschließlich sind die AGBs vom Auftragnehmer gültig. Sämtliche Vereinbarungen die geschlossen werden, gelten mündlich sowie schriftlich. 
 
§2 Inhalt der Dienstleistung
 
Der Auftraggeber beauftragt KuBa Entertainment zur Bereitstellung der mobilen Discotheke inklusive aller technisch notwendigen Gerätschaften. Sofern nicht anders vereinbart, wird eine professionelle Audioanlage und verschiedenen Lichteffekten zur Verfügung gestellt, die ausschließlich durch den Auftragnehmer bedient werden. 
 
§3 Auftragsabwicklung 
 
Die Veranstaltung wird nach bestem Wissen und Gewissen, den Vereinbarungen entsprechend durchgeführt. Sofern keine höhere Gewalt (Krankheit, technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophen oder ähnliches) vorliegt, gewährleistet der Auftragnehmer einen pünktlichen Beginn der Veranstaltung. 
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zur Spielfläche, min. 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich ist, um die Technik aufzubauen. 
Vor der Veranstaltung werden sämtliche Dinge wie Musikbeginn, Musikgestaltung während dem Treffen oder Telefonat geklärt.  

 
§4 Preise und Zahlung
 
KuBa Entertainment unterliegt der Besteuerung von Kleinunternehmern gemäß § 19 UStG. Aus diesem Grund wird weder eine Mehrwertsteuer ausgewiesen noch eine Steuer-Identifikationsnummer angegeben. 
Die Leistung beinhaltet An- und Abfahrt, den Auf- und Abbau der Technik, einen Discjockey sowie die gewünschte Gesangsleistung nach Vereinbarung. Die Zahlung oder die Höhe der Zahlung des Rechnungsbetrages ist nicht abhängig vom Erfolg der Darbietung beim Publikum. 
Die Vergütung des Auftragsnehmers ist soweit nichts anderes vereinbart, 1 Woche vor der Veranstaltung auf das in der Auftragsbestätigung/Rechnung ang
egebene Konto zu überweisen. 

 
§5 Leistungsdauer
 
Die Spielzeit des DJs endet um 03:00 Uhr.
 

5.1 Kostenlose Verlängerung
Bei ausreichender Besucherzahl und entsprechend tanzfreudiger Atmosphäre kann die Spielzeit einmalig um 1 Stunde verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt kostenfrei.

 

5.2 Entgeltliche Verlängerung

Sollte der Auftraggeber die Spielzeit auf seinen Wunsch nach 04:00 Uhr weiterführen wollen, ist der DJ berechtigt, eine zusätzliche Vergütung von 150 Euro pro Stunde zu verlangen.


§6 Technische Bedingungen
 
Zur Ausführung seiner Leistungen benötigt der Auftragnehmer eine geeignete ebene, erschütterungsfreie Stellfläche und zwei technisch einwandfreie Stromanschlüsse (Spannung 220 Volt; Absicherung jeweils 16 Ampere). Sollten die Stromanschlüsse nicht den üblichen Sicherheitsanforderungen genügen, so behält sich der Auftragnehmer vor, die Veranstaltung, bei voller Forderung der Gage, nicht durchzuführen bzw. abzubrechen. Bei Veranstaltungen im Freien stellt der Auftraggeber einen ausreichenden Schutz vor Wettereinflüssen, insbesondere Regen und direkter Sonneneinstrahlung zur Verfügung. 
 
§7 Rücktritt vom Vertrag
 
7.1 Seitens des Auftraggebers: 
 
Ein Rücktritt vom Vertrag kann generell nur schriftlich oder per E-Mail (info@KuBa-Entertainment.de) erfolgen. Der Rücktritt ist ab dem Tage des Posteingangs beim Auftragnehmer gültig. Dabei gelten folgende Fristen und Aufwandsentschädigungen: 

Beauftragte und terminierte Dienstleistungen, werden bei Stornierung folgendermaßen in Rechnung gestellt:

Rücktritt bis 8 Wochen vor dem Event: 50% der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 6 Wochen vor dem Event: 75% der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Event: 100% der vereinbarten Gage.


Kulanzabsprachen sind jederzeit möglich. 
 
7.2 Seitens des Auftragnehmers: 
 
Sollte der Auftragnehmer aus wichtigem Grund nicht in der Lage sein den Auftrag auszuführen, wird sich der Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, nach bestem Gewissen versuchen einen passenden Ersatz zu finden.
Die bis dato gezahlte Gage, wird vom Auftragnehmer sofort und im vollem Umfang dem Auftraggeber wieder zurück erstattet. 
 
§8 Schadenersatz / Haftung
 
8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Veranstaltung ordnungsgemäß zu sichern, so dass Schäden an ausführenden und teilnehmenden Personen und Technik vom Auftragnehmer ausgeschlossen sind. Für Beschädigungen oder Verluste von Gerätschaften und Garderobe, die während der Vorbereitung, des Verlaufs oder der Nachbereitung der Veranstaltung durch Verhalten des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter, seiner Vertragspartner oder seiner Gäste entstehen, haftet der Auftraggeber. Die entstandenen Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

8.2 Bei Ausfällen durch “höhere Gewalt” (Krankheit, unverschuldeter technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophe oder ähnliches) hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt insbesondere beim Ausfall der Technik im Ablauf der Veranstaltung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in solchem Fall den Schaden für den Kunden möglichst gering zu halten. Sollte es wider Erwarten zu einem Ausfall kommen, der keiner „höheren Gewalt“ unterliegt (also verschuldet ist) und tritt dieser Ausfall in der ersten Hälfte der vereinbarten Veranstaltungsdauer auf, wird bereits gezahltes Geld zurückerstattet. Danach wird der volle Betrag fällig. 
Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass erwünschte betriebswirtschaftliche oder werbemäßige Ziele oder Erfolge des Auftraggebers erreicht werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen, entsprechend durchzuführen. 

 
8.3 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse unter Ziffer 8.2 gelten nicht im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten, im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung von Leben und Gesundheit. 
 
§9 GEMA
 
Eventuelle Gema-Gebühren hat der Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch für den Einsatz überspielter und digitaler Tonträger. Die Veranstaltungsanmeldung für Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, übernimmt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei privaten nicht öffentlichen Veranstaltungen ist normalerweise keine Anmeldung erforderlich. 
 
§10 Formvorschriften / Teilnichtigkeit
 
Alle Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages müssen schriftlich erfolgen, per Post oder E-Mail. Mündliche Abreden sind ausdrücklich ausgeschlossen. 
Sind einzelne Bestimmungen eines dieser AGB bzw. eines geschlossenen Vertrages unwirksam, so bleiben alle anderen Bestimmungen dennoch wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Vorgabe zu ersetzen, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. 

 
§11 Besonderheiten
 
Werden vor Ort vom Auftragnehmer Fotos geschossen, dann werden diese dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die geschossenen Fotos dürfen vom Auftragnehmer für Werbezwecke, zum Beispiel auf der Internetpräsenz oder Facebook, genutzt werden.

11.1 Streitschlichtung / Informationen Gem. § 36 VSBG

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§12 Gerichtsstand
 
Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Singen (Hohentwiel), Baden-Württemberg 
 
§13 Datenlöschung
 
Wenn Sie es wünschen, werden alle Daten die wir von Ihnen habe gelöscht. Dies betrifft auch Emails, Bilder und Kontaktdaten. 
 
§14 Info über Ihre Daten
 
Grundsätzlich löschen wir nach abgeschlossenem Auftrag sämtliche Daten von Ihnen. Dies umfasst nicht die Daten, die wir aufgrund administrativer, rechtlicher oder sicherheitsrelevanter Notwendigkeiten aufbewahren müssen. 
 
§15 Cookies
 
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